Rechtsprechung
   BVerwG, 03.02.2012 - 2 B 151.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3035
BVerwG, 03.02.2012 - 2 B 151.11 (https://dejure.org/2012,3035)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.2012 - 2 B 151.11 (https://dejure.org/2012,3035)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 2 B 151.11 (https://dejure.org/2012,3035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).

    Ein konstitutives, spezielles Anforderungsmerkmal zeichnet sich dadurch aus, dass der Dienstherr es für unabdingbar für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Position hält und es sich nicht schon nach dem Auswahlmodell der Auswertung dienstlicher Beurteilungen hinreichend bewerten lässt, ob und in welchem Maße der Bewerber dieses Kriterium erfüllt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 - Beschlussabdruck S. 10).

    Wie die in einer Stellenausschreibung formulierten Qualifikationsmerkmale zu verstehen - 12 - sind, ist durch Auslegung entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu ermitteln (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Hierbei ist analog § 133 BGB der objektive Erklärungsinhalt entscheidend (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).

    Ein konstitutives, spezielles Anforderungsmerkmal zeichnet sich dadurch aus, dass der Dienstherr es für unabdingbar für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Position hält und es sich nicht schon nach dem Auswahlmodell der Auswertung dienstlicher Beurteilungen hinreichend bewerten lässt, ob und in welchem Maße der Bewerber dieses Kriterium erfüllt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 - Beschlussabdruck S. 10).

    Wie die in einer Stellenausschreibung formulierten Qualifikationsmerkmale zu verstehen sind, ist durch Auslegung entsprechend § 133 BGB nach dem objektiven Erklärungsinhalt und dem Willen des Erklärenden zu ermitteln (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

    Hierbei ist analog § 133 BGB der objektive Erklärungsinhalt entscheidend (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11; OVG Bremen Beschlüsse v. 31.08.2005 - 2 B 206/05 und v. 16.02.2009 - 2 B 598/08 - juris Rz. 12; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris Rz. 44; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2007 - 1 Bs 354/06 - juris).

  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m.w.N.).

    Das gilt aber nur, soweit sie zur Ermittlung des am besten geeigneten Bewerbers für das ausgeschriebene Amt beitragen können, wenn also das in der letzten dienstlichen Beurteilung zum Ausdruck kommende Befähigungsprofil eine verlässliche Grundlage für die Eignungsbeurteilung ist (OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 -).

    Unter diesen Umständen können dienstliche Beurteilungen die ihnen sonst regelmäßig zukommende Funktion, als maßgebende Grundlagen für die Ermessensentscheidung der Verwaltung zu dienen, in welchem Maße Bewerber den Anforderungen des Amtes genügen werden, nicht erfüllen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 -).

  • VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12

    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).

    dienen, in welchem Maße Bewerber den Anforderungen des Amtes genügen werden, nicht erfüllen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 -2 B 151/11 - Beschlussabdruck, S. 9).

    Ein konstitutives, spezielles Anforderungsmerkmal zeichnet sich dadurch aus, dass der Dienstherr es für unabdingbar für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Position hält und es sich nicht schon nach dem Auswahlmodell der Auswertung dienstlicher Beurteilungen hinreichend bewerten lässt, ob und in welchem Maße der Bewerber dieses Kriterium erfüllt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2012 - 2 B 151/11 - Beschlussabdruck S. 10).

  • VG Bremen, 12.06.2019 - 6 V 596/19

    Stellenbesetzung Professur - Besoldungsgruppe W2 - - Abweichung;

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen -8- Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 - m. w. N.).
  • VG Bremen, 14.02.2017 - 6 V 2248/16

    Konkurrentenrechtsstreit - Auswahlentscheidung; dienstliche Beurteilung

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 m. w. N.).
  • VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).
  • VG Bremen, 18.09.2020 - 6 V 569/20

    Stellenbesetzung - Referat 41 (IT Querschnitt und IT-Basiskomponenten), 6 V

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.05.2012 - 2 B 151/11 - m. w. N.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 161.11
    Im Gegensatz zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das dem Verfahren BVerwG 2 B 151.11 zugrunde liegt, hat der Kläger gegen das vorstehend genannte Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bei diesem keinen Antrag gestellt, der als Antrag auf Zulassung der Sprungrevision auszulegen war.
  • VG Bremen, 15.09.2021 - 6 V 317/21

    Geschlechterparitätische Besetzung der Berufungskommission - Berufungskommission;

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).
  • VG Bremen, 02.04.2020 - 6 V 2664/19

    Beförderung - OKZ: E 31 - 54 - Ankreuzverfahren; Auswahlentscheidung; Begründung

    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 - m. w. N.).
  • VG Bremen, 31.08.2018 - 6 V 3857/17

    Konkurrentenstreit - Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; dienstliche

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht